PAOLO PAMINI, MANAGER TAX AND LEGAL SERVICES AT PwC SWITZERLAND

17 February 2017

Über Ihn

Paolo Pamini (geb.1977, Lugano) arbeitet als Konsulent in der Steuer- und Rechtsberatung von PwC Lugano. Im Jahr 2011 schloss Pamini sein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich mit einer Doktorarbeit über vergleichende Corporate Governance ab. Kurz danach begann er für die Steuer-und Rechtsberatung von PwC Zürich zu arbeiten. 2015 absolvierte Pamini eine Ausbildung zum diplomierter Steuerexperten, und bereits seit 2011 ist er Lehrbeauftragter an der ETH Zürich, wo er Seminare zum Steuerrecht für Start-Up-Firmen durchführt. Im April 2015 wurde Pamini zudem für die Gruppierung "Area Liberale" in den Tessiner Grossen Rat gewählt und ist Mitglied der dortigen parlamentarischen Steuerkommission.

Herr Pamini, hat die bisherige Firmenbesteuerung dem E-Commerce in der Schweiz genützt oder ihn eher gebremst?

Von Bremsung würde ich nicht sprechen, aber es gibt einiges zu verbessern. Zum Beispiel hätten im Rahmen der vom Volk leider verworfenen USR III, also der Unternehmenssteuerreform III, die Kantone die Gewinnsteuer senken können. Ebenso der Bundesrat, und zwar in Eigenregie mittels einer direkten Verordnung.

 

Wo liegt für international tätige Firmen die Schmerzgrenze beim Steuerdruck?

Aus internationaler Sicht wären Gewinnsteuersätze von 10 bis 12 Prozent sehr kompetitiv. Wichtige Wirtschaftsstandorte in der EU und weltweit haben es bereits vorgemacht. Die Schmerzgrenze für die heute privilegierten Firmen könnte bei ungefähr 14-15 Prozent liegen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Statusgesellschaften wie Holdings, Trading Companies und Prinzipalgesellschaften.

 

10 bis 15 Prozent, das ist bemerkenswert wenig.

Die ganz tiefen Sätze hätte man bei Annahme der USR III mit Sondermassnahmen wie zum Beispiel der Patentbox erreicht. Also der Möglichkeit, für patentierbare Rechte und Softwares mit Copyright eine ausserordentliche Steuerbefreiung von bis zu 90 Prozent zu erwirken.

„Die grossen Auftraggeber der E-Commerce-Dienstleister könnten schon bald die Schweiz verlassen.“

Welche langfristigen Folgen hat das Nein zur Unternehmenssteuerreform für den E-Commerce?

Die grossen Auftraggeber der E-Commerce-Dienstleister könnten schon bald die Schweiz verlassen. Dementsprechend wird die Entstehung neuer Unternehmungen in der Schweiz schwieriger, die als Vorreiter die digitale Revolution und Transformation vorantreiben. Andere Standorte könnten attraktiver werden. Aber trotz allem bietet der Standort Schweiz immer noch besondere Vorteile, namentlich die technischen Hochschulen, die politische Stabilität oder das Miteinander mehrerer Kulturen.

 

Wo liegt generell das grosse Problem für den Online-Handel?

E-Commerce ist nicht selbsttragend. Er kann nur in engem Verbund mit anderen Wirtschaftszweigen existieren. Das Problem liegt damit in der Förderung des Clusterings: Schaffen wir es, dank bestimmter Massnahmen internationale Firmen in der Schweiz zu halten, dann kommt für die E-Commerce-Dienstleister der Netzwerk-Effekt zum Tragen. Es geht also um mehr Aufträge für die Parasektoren des E-Commerce. Und dieser selbst kann sich nur dann weiterentwickeln, wenn es auch Firmen aus angrenzenden Wirtschaftsbereichen tun.

 

Zum Beispiel?

Denken wir an das Tessiner Fashion-Valley in den Regionen Mendrisio und Lugano. Dort haben sich in den letzten 20 Jahren grosse Modefirmen angesiedelt. Die starke Digitalisierung der Fashion-Industrie sollte auch zu mehr Online-Kompetenz von Tessiner Unternehmen führen, die Zulieferer der Modefirmen sind oder andere häufige Dienstleistungen für die Fashion-Labels erbringen.

„Die EU könnte allmählich die Geduld verlieren.“

Hätte bei einer Annahme der USR III die Möglichkeit bestanden, dass der Staat Investitionen in die Digitalisierung und in den E-Commerce als Innovationstätigkeit auffasst? Dass also diese Investitionen zu einer teilweisen oder gar weitgehenden Steuerbefreiung geführt hätten?

Das wäre grundsätzlich möglich gewesen. Es wäre alles darauf angekommen, was genau der Bundesrat in seiner auszuarbeitenden Verordnung festgelegt hätte. Es bestanden unter anderem Chancen auf Steuersenkung für Schweizer E-Commerce-Firmen, welche die Verbesserung von Daten- oder Logistik-Prozessen bei der Verkaufsabwicklung im Online-Handel vorantreiben. Ausgaben in diesen Bereichen hätten zu einer tieferen Besteuerung führen können.

 

Wie wirkt sich das Volksnein auf die E-Commerce-Ansätze in der Schweiz aus? Bleibt es beim Status Quo, oder geht es bergab?

Die Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III wird wohl zu noch mehr Unsicherheit führen, als sie jetzt schon besteht. Die Reform wäre dringend nötig gewesen, und zwar wegen des Drucks, den EU und OECD im Hinblick auf Steuerprivilegien ausüben. Eine andere, ähnliche Reform wäre wirklich notwendig. Aber ob sie zustande kommt, bleibt völlig ungewiss. Dazu gesellen sich erschwerend die grundsätzlich langen Vernehmlassungszeiten in der Schweiz.

 

Es sieht also eher schlecht aus.

Ich denke, es wird zu viel Zeit vergehen. EU und OECD könnten allmählich die Geduld verlieren. Und das wird die Konkurrenz in Europa zu ihren Gunsten nutzen.

 

                                  Credits: Peter Jankovsky

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